AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Papstein & Papstein GbR

Stand 19.03.2018 (kurz P&P GbR oder Vermieter genannt)

§ 1 Nutzung
Die Nutzung der benannten Mietobjekte ist nur für die vorher benannten Personen und nur für private Erholungszwecke erlaubt. Eine Weiter- oder Untervermietung ist nur nach vorheriger Absprache und entsprechender Mietvertrags-änderung durch den Vermieter möglich. Alle Objekte sind Nichtraucher Objekte. Haustiere können wir leider nicht aufnehmen. Das Grillen ist nur auf dem Innenhof erlaubt, nicht auf den Terrassen und nicht in den Wohnungen.

§ 2 Mietvertrag/Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine vom Mieter unterschriebene Ausfertigung innerhalb von sieben Tagen an die P&P GbR zurückzusenden. Ebenso ist die Anzahlung innerhalb von sieben Tagen, in Höhe von 20% des Übernachtungspreises, auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist vier Wochen vor dem Anreisetermin fällig und zahlbar. Bei Buchung vier Wochen oder weniger vor Mietbeginn, ist der Gesamtpreis sofort in einer Summe fällig. Das jeweilige Mietobjekt wird längstens sieben Tage nach Zusendung der Buchungsbestätigung reserviert. Gehen nicht mindestens die unterzeichnete Buchungsbestätigung oder die Anzahlung termingerecht ein, so besteht für den Mieter kein Anspruch mehr auf die vorreservierte Ferienwohnung.

§ 3 An- und Abreise
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes und seiner Mitreisenden. Jede Beschädigung am Inventar oder am Mietobjekt ist unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Ein Verrücken von Möbeln oder Betten ist nicht erlaubt. Das Mietobjekt ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen, alle Müllbehälter, Kühlschrank und Spülmaschine (nur Fewo „Kuddel“) sind zu entleeren. Alle mitgebrachten Sachen sind wieder aus dem Objekt zu entfernen.

Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezogen werden. Eine Spätanreise nach 17.00 Uhr ist dem Vermieter vorher telefonisch mitzuteilen. Am Abreisetag muss das Mietobjekt bis 10.00 Uhr frei gezogen sein. Das Gepäck kann auf Wunsch deponiert werden.

§ 4 Wohnungsschlüssel
Ihr Wohnungsschlüssel gehört zu einer Schließanlage. Er passt in Ihre Wohnungstür und alle Haustüren. Ein Verlust der Schlüssel ist sofort anzuzeigen. Alle mit dem Schlüsselverlust verbundenen Kosten, für den Austausch der beste-henden Schließanlage und der Schlüssel gehen zu Lasten des Mieters.

§ 5 Beanstandungen/Sicherheit
Gibt es Gründe zur Beanstandung oder technische Defekte sind diese sofort dem Vermieter mitzuteilen. Dieser wird sich umgehend um die Beseitigung oder um eine Ersatzleistung kümmern. Dem Vermieter ist es gestattet, mit vorheriger Ankündigung oder im Beisein des Mieters, das Mietobjekt auch während der Mietzeit zu betreten. Im Falle der Gefahr ist das Betreten jederzeit, auch ohne Beisein des Mieters gestattet.

§ 6 Reiserücktritt des Kunden/Stornogebühren
Der Mieter kann bis Reisebeginn, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter, von einer Buchung zurück-treten. Es fallen dann folgende Stornogebühren an:

Bis 45. Tage vor Mietbeginn 20 % des bestätigten Mietpreises
Bis 35. Tage vor Mietbeginn 50 % des bestätigten Mietpreises
Danach und bei Nichterscheinen 90 % des bestätigten Mietpreises

Bei Nichtanreise oder verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise, hat der Mieter keinen Ersatzanspruch oder Rückerstattung der Mietzahlung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung bei Buchung.

§ 7 Parkplatz und Kurabgabe
Zu jedem Ferienobjekt wird ein Pkw-Parkplatz gegen Entgelt vermittelt. Es gilt eine gesonderte Parkplatzordnung, der Parkplatz ist nicht bewacht, der Vermieter haftet nicht für entstandene Schäden am Fahrzeug.

Neben den Mietkosten fallen pro Person Kurabgaben nach der aktuellen Kurabgabesatzung an. Diese ist mit der Restzahlung zu überweisen und wird vom Vermieter an die Tourismuszentrale abgeführt. Als Nachweis wird die Kurkarte bei der Anreise ausgestellt und ausgehändigt.

§ 8 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN-Nutzung- (Fewo „Kuddel und Hein“)
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter wiederrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den WLAN Zugang zu starten.

Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Umstand hin.

§ 9 Sonstiges/Gerichtsstand
Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Sachen und Fahrzeugen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rostock.

Papstein & Papstein GbR
Friedrich-Franz-Straße 8
18119 Warnemünde

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