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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Papstein & Papstein GbR
Stand 01.10.2010 (kurz P&P GbR oder Vermieter genannt)

§ 1 Nutzung
Die Nutzung der benannten Mietobjekte ist nur für die vorher benannten Personen und nur für private Erholungszwecke erlaubt. Eine Weiter- oder Untervermietung ist nur nach vorheriger Absprache und entsprechender Mietvertragsänderung durch den Vermieter möglich. Alle Häuser sind Nichtraucherobjekte. Haustiere können wir leider nicht aufnehmen.

§ 2 Mietvertrag/Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine vom Mieter unterschriebene Ausfertigung innerhalb von sieben Tagen an die P&P GbR zurückzusenden. Ebenso ist die Anzahlung innerhalb von sieben Tagen in Höhe von 20% des Gesamtpreises auf das angegebene Konto zu überweisen (sind 20% kleiner wie 50,00 €, so sind mindestens 50,00 € zu überweisen). Die Restzahlung ist vier Wochen vor dem Anreisetermin fällig und zahlbar. Bei Buchung vier Wochen oder weniger vor Mietbeginn, ist der Gesamtpreis sofort in einer Summe fällig. Das jeweilige Mietobjekt wird längstens sieben Tage nach Zusendung der Buchungsbestätigung reserviert. Gehen nicht mindestens die unterzeichnete Buchungsbestätigung oder die Anzahlung termingerecht ein, so besteht für den Mieter kein Anspruch mehr auf die vorreservierte Ferienwohnung.

§ 3 An- und Abreise
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes und seiner Mitreisenden. Jede Beschädigung am Inventar oder am Mietobjekt ist unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Ein Verrücken von Möbeln oder Betten ist nicht erlaubt. Das Mietobjekt ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen, alle Müllbehälter und Kühlschrank bzw. Gefrierschrank und Spülmaschine (nur Fewo „Kuddel“), sind zu entleeren. Alle mitgebrachten Sachen sind wieder aus dem Objekt zu entfernen.

Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezogen werden. Eine Spätanreise nach 17.00 Uhr ist dem Vermieter vorher telefonisch mitzuteilen. Am Abreisetag muss das Mietobjekt bis 10.00 Uhr frei gezogen sein. Das Gepäck kann auf Wunsch deponiert werden.

§ 4 Wohnungsschlüssel
Ihr Wohnungsschlüssel gehört zu einer Schließanlage. Er passt in Ihre Wohnungstür und allen Haustüren. Ein Verlust der Schlüssel ist sofort anzuzeigen. Alle mit dem Schlüsselverlust verbundenen Kosten für den Austausch der bestehenden Schließanlage und der Schlüssel gehen bis zu einer Höhe von 1.500,00 € zu Lasten des Mieters.

§ 5 Beanstandungen/Sicherheit
Gibt es Gründe zur Beanstandung oder technische Defekte sind diese sofort dem Vermieter mitzuteilen. Dieser wird sich umgehend um die Beseitigung oder um eine Ersatzleistung kümmern. Dem Vermieter ist es gestattet, mit vorheriger Ankündigung oder im Beisein des Mieters, das Mietobjekt auch während der Mietzeit zu betreten. Im Falle der Gefahr ist das Betreten jederzeit, auch ohne Beisein des Mieters gestattet.

§ 6 Reiserücktritt
Der Mieter kann bis Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von einer Buchung zurück-treten. Dem Vermieter steht beim Rücktritt eine Entschädigung zu. Die Entschädigung beträgt nachstehende Pauschale:

Bei Nichtanreise oder verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise, hat der Mieter keinen Ersatzanspruch oder Rückerstattung der Mietzahlung. Wir empfehlen daher den gleichzeitigen Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung bei Buchung.

§ 7 Parkplatz und Kurabgabe
Zu jedem Ferienobjekt steht ein zugewiesener Pkw-Parkplatz auf einem gesonderten Privatgelände zur Verfügung. Es gilt eine gesonderte Parkplatzordnung, der Parkplatz ist nicht bewacht. Wird ein zusätzlicher Parkplatz benötigt, bitten wir dieses gleich bei der Buchung oder spätestens einen Tag vor der Anreise anzukündigen. Zusätzlich entstehende Parkgebühren werden dem Mieter gesondert berechnet.

Neben den Mietkosten fallen pro Person noch Kurabgabe nach der aktuellen Kurabgabesatzung an. Diese ist mit der Restzahlung mit zu überweisen und wird vom Vermieter an die Tourismuszentrale abgeführt. Als Nachweis wird die Kurkarte bei der Anreise ausgestellt und ausgehändigt.

§ 8 Sonstiges/Gerichtsstand
Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Sachen oder am Fahrzeug. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rostock.

Papstein & Papstein GbR
Friedrich-Franz-Straße 8
18119 Warnemünde